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   LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12   

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https://dejure.org/2013,105723
LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12 (https://dejure.org/2013,105723)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12 (https://dejure.org/2013,105723)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 5 KR 4004/12 (https://dejure.org/2013,105723)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 KR 1056/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Die aufgrund der Ausübung einer Beschäftigung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherten, die im maßgeblichen Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis (Beschäftigungsverhältnis) stehen (zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses Senatsurteil vom 3.8.2011, -L 5 KR 1056/10 -) und einen Arbeitsplatz innehaben, sind arbeitsunfähig, wenn sie die an ihren Arbeitsplatz gestellten beruflichen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen können (vgl. näher auch § 2 Abs. 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien).

    Sie haben (mangels Schutzbedürftigkeit - vgl. BSG, Urt. v. 20.8.1986, - 8 RK 74/84 -) keinen nachgehenden Leistungsanspruch aus § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl. auch LSG Hessen, Urt. v. 26.10.2010, - L 1 KR 84/10 - Senatsurteil vom 3.8.2011, - L 5 KR 1056/10 -).

    Die in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig eintretende Rechtsfolge, nämlich der Verlust des Krankenversicherungsschutzes mit Krankengeldanspruch infolge des in § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V vorgesehenen Karenztages ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. dazu näher auch Senatsurteil vom 3.8.2011, - L 5 KR 1056/10 -).

  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84

    Krankengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Eine Versicherung nach § 10 SGB V (Familienversicherung), ebenso eine freiwillige Krankenversicherung (§ 9 SGB V), hat Vorrang vor dem (grundsätzlich subsidiären, vgl. BSG, Urt. v. 20.8.1986, - 8 RK 74/84 -) nachgehenden Leistungsanspruch (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 2 SGB V).

    Sie haben (mangels Schutzbedürftigkeit - vgl. BSG, Urt. v. 20.8.1986, - 8 RK 74/84 -) keinen nachgehenden Leistungsanspruch aus § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl. auch LSG Hessen, Urt. v. 26.10.2010, - L 1 KR 84/10 - Senatsurteil vom 3.8.2011, - L 5 KR 1056/10 -).

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Dieselben Bedingungen gelten bei ungelernten Arbeiten, nur dass hier das Spektrum der zumutbaren Tätigkeiten deshalb größer ist, weil die Verweisung nicht durch die engen Grenzen eines Ausbildungsberufs eingeschränkt ist (jurisPK-SGB V/Meyerhoff, § 44 Rdnr. 58 unter Hinweis auf BSG Urt. v. 14.2.2001 - B 1 KR 30/00 R - vgl. auch Senatsurteil vom 23.1.2013, - L 5 KR 1577/11 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 KR 1577/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Dieselben Bedingungen gelten bei ungelernten Arbeiten, nur dass hier das Spektrum der zumutbaren Tätigkeiten deshalb größer ist, weil die Verweisung nicht durch die engen Grenzen eines Ausbildungsberufs eingeschränkt ist (jurisPK-SGB V/Meyerhoff, § 44 Rdnr. 58 unter Hinweis auf BSG Urt. v. 14.2.2001 - B 1 KR 30/00 R - vgl. auch Senatsurteil vom 23.1.2013, - L 5 KR 1577/11 -).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht, wenn nämlich der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur Wahrung seiner Ansprüche unternommen hat, er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Obliegenheiten aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung (wie eine Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK) gehindert war und er außerdem seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Kenntnis der Fehlentscheidung geltend gemacht hat (näher: BSG, Urt. v. 8.11.2005, - B 1 KR 30/04 R -).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs, außerhalb von Krankenhausbehandlungen oder von Behandlungen in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung also der Tag, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V; vgl. auch BSG, Urt. v. 10.5.2012, - B 1 KR 19/11 R - und - B 1 KR 20/11 R -).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bewirkt zu Gunsten des Versicherten weder eine Beweiserleichterung noch gar eine Beweislastumkehr (BSG, Urt. v. 8.11.2005, - B 1 KR 18/04 R -).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Die Meldeobliegenheit ist vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes zu erfüllen, auch nach einer vorübergehend leistungsfreien Zeit, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit seit Beginn durchgängig fortbestanden hat (BSG, Urt. v. 8.2.2000, - B 1 KR 11/99 R -); gleiches gilt bei ununterbrochenem Leistungsbezug, wenn wegen der Befristung ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V) über die Weitergewährung von Krankengeld erneut zu befinden ist.
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs, außerhalb von Krankenhausbehandlungen oder von Behandlungen in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung also der Tag, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V; vgl. auch BSG, Urt. v. 10.5.2012, - B 1 KR 19/11 R - und - B 1 KR 20/11 R -).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 4004/12
    Dem krankenversicherten Arbeitnehmer soll durch die Krankengeldgewährung nämlich die Möglichkeit offen gehalten werden, nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit seine bisherige Arbeit wieder aufzunehmen (BSG, Urt. v. 7.12.2004 - B 1 KR 5/03 R -).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

  • LSG Hessen, 26.10.2010 - L 1 KR 84/10

    Krankenversicherung - nachgehender Anspruch auf Krankengeld - Vorrangigkeit der

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 KR 4049/08
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1063/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in

    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsfeststellung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) stellt zwar eine grundlegende materielle Voraussetzung des Leistungsanspruchs (aus § 44 Abs. 1 1. Alt. SGB V) dar (vgl. nur etwa Senatsurteil vom 17.04.2014, - L 5 KR 4004/12 - m. N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entlassung aus stationärer Behandlung

    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsfeststellung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V stellt zwar eine grundlegende materielle Voraussetzung des Leistungsanspruchs (aus § 44 Abs. 1 1. Alt. SGB V) dar (vgl. nur etwa Senatsurteil vom 17.04.2014, - L 5 KR 4004/12 - m. N., n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2013 - L 5 KR 1329/13
    Sie haben (mangels Schutzbedürftigkeit - vgl. BSG, Urt. v. 20.8.1986, - 8 RK 74/84 -) keinen nachgehenden Leistungsanspruch aus § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl. auch LSG Hessen, Urt. v. 26.10.2010, - L 1 KR 84/10 - zu alledem: Senatsurteil vom 3.8.2011, - L 5 KR 1056/10 - und vom 17.4.2013, - L 5 KR 4004/12 -).

    Die in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig eintretende Rechtsfolge, nämlich der Verlust des Krankenversicherungsschutzes mit Krankengeldanspruch infolge des in § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V vorgesehenen Karenztages ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. dazu näher auch Senatsurteil vom 3.8.2011, - L 5 KR 1056/10 - und vom 17.4.2013, - L 5 KR 4004/12 -).

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